Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARES DIGITAL – Service Agentur

 



1. Gültigkeit der Bestimmungen

Für alle Rechtsgeschäfte mit dem Auftragnehmer sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sie werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten ausschließlich für sämtliche (auch zukünftige) Rechtsgeschäfte, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2. Vertragsabschluss

1. Mit der Vertragsannahme, die schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Auftraggeber  verbindlich den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch beide Vertragsparteien zustande. Sie erfolgt in schriftlicher Form.

2. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Honorarvereinbarungen.

3. Leistungsumfang und Durchführung

1. Inhalt und Umfang der jeweiligen Dienstleistung, sowie die mit der Durchführung der Dienstleistung verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag.

2. Nebenabreden, die den Umfang der sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergebenden vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3. Reise- und Hotelkosten sind von dem Kunden zu tragen.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Dienstleistungen werden unabhängig vom Ort ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Nach Zeiteinheiten bemessene Dienstleistungen werden im Viertelstundentakt abgerechnet. Bei Vor-Ort-Terminen werden mindestens 2 Stunden berechnet. Reisekosten werden separat berechnet.  

Die Preise sind grundsätzlich die im schriftlichen Dienstleistungsvertrag genannten Netto­preise zuzüglich der zur Zeit der Rechnungslegung gültigen Umsatzsteuer.

Alle Versand- und Zustellkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transport­versicherung, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto (ohne Abzug von Skonto) zahlbar. Der Auftrag­nehmer ist berechtigt, ab einem bestimmten Umfang des Auftrages sowie bei Neukunden und bei Auftraggebern mit unsicherer Bonität Vorauszahlung zu verlangen. 

Werden aufgrund getroffener Vereinbarungen Schecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungsein­gangs. Diskont- und andere hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftrag­gebers.  

Die Aufrechnung ist nur mit vom Auftragnehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenforderungen aus anderen Verträgen oder Mängeln ist ausgeschlossen.

5.  Zahlungsverzug, Stundung, Vermögensverschlechterung

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so ist der Auftragnehmer berech­tigt, bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit bis zur vollen Vorauszahlung oder Sicher­heitsleistung einzustellen. Wird die Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, den Vertrag zu kündigen und dem Auftrag­geber die bisher entstanden Kosten einschließlich entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, für weitere Lieferungen und Leistun­gen Vorauszahlungen in bar zu verlangen

Wird das Zahlungsziel einer Forderung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig und zwar auch soweit Stundungen oder Fristen im Einzelfall gewährt wurde. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Leitzinssatz. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig.

6.  Kündigung und Abnahmeverzug

Die Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ist die Kündigung auf Gründe zurückzuführen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so steht dem Auftragneh­mer das Recht zu, dem Auftraggeber die bisher entstanden Kosten einschließlich entgange­nen Gewinn in Rechnung zu stellen.  

Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung/Leistung um mehr als 14 Tage in Verzug, gilt der Vertrag ebenfalls als gekündigt.

7.  Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Lieferung und/oder Leistung, Verzug des Auftraggebers, positiver Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss, sowie auf unerlaubte Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragneh­mers.

8.  Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine dem Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten in der EDV-Anlage des Auftragnehmers gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferungen und/oder Leistungen sowie für die Zahlungspflicht des Auftraggebers ist der Sitz des Auftragnehmers.  

Der Gerichtsstand ist der Ort des Sitzes des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland.

 10. Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen verbindlich. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.


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